Wie werden die Sieger ausgewählt?

Nach erfolgter Einreichung werden die Beiträge durch die Umweltbundesamt GmbH hinsichtlich formaler Kriterien (Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit) und fachlicher Relevanz für die Anpassung vorgeprüft und einer Fachjury für die weitere Bewertung übermittelt.
Die Fachjury setzt sich aus Expert:innen aus Verwaltung, Forschung und Praxis zusammen.

Kategorien 1-3:

In den Kategorien 1-3 beurteilt die Fachjury die eingereichten Maßnahmen und Projekte anhand  folgender Kriterien:

  • Wirksamkeit und Wechselwirkungen
  • Übertragbarkeit und Innovation
  • Umsetzung und Akzeptanz 
  • Flexibilität und Robustheit

In weiterer Folge nominiert die Jury je Kategorie jeweils bis zu fünf Beiträge. Unter diesen Beiträgen wird im Zeitraum von 02.09. bis 30.09.2024 unter Einbeziehung der Öffentlichkeit eine Online-Stimmabgabe erfolgen.

Für die finale Reihung werden die Ergebnisse der Fachjury und der Online-Stimmabgabe zu jeweils 50% gewertet.

Sonderkategorie Forschung:

In der Sonderkategorie Forschung gibt es keine Online-Stimmabgabe. Die Entscheidung erfolgt in dieser Kategorie ausschließlich durch die Jury anhand folgender Bewertungskriterien:

  • Innovationsgrad und Übertragbarkeit
  • Praktische Relevanz und Anwendbarkeit
  • Berücksichtigung sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte