FAQ

Warum gibt es die Auszeichnung „Österreichischer Staatspreis für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels“?

Die Folgen des Klimawandels sind immer stärker spürbar, der Handlungsbedarf in der Anpassung steigt. Die Auszeichnung „Österreichischer Staatspreis für Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ soll jene Akteur:innen würdigen, die erfolgreiche Maßnahmen und Projekte zur guten Anpassung umgesetzt haben. Der Wettbewerb holt besonders vorbildliche Anpassungsmaßnahmen und -projekte vor den Vorhang und stellt Positivbeispiele als Anreiz für andere Akteur:innen bereit, selbst aktiv Maßnahmen oder Projekte zur guten Klimawandelpassung voranzutreiben.

Schwerpunkt der Ausschreibung im Jahr 2024 liegt in der Klimawandelanpassung in Gemeinden.

Welche Maßnahmen/Projekte kann ich einreichen?

Gesucht werden Maßnahmen und Projekte, die in Gemeinden dauerhaft und langfristig zur guten Anpassung an die Folgen des Klimawandels in den beschriebenen Kategorien beitragen (siehe Beschreibung der Kategorien) und Fehlanpassung weitestgehend ausschließen.

Jene Maßnahmen und Projekte, die primär zur Einsparung von Treibhausgasen beitragen, werden nicht berücksichtigt.

Was ist Klimawandelanpassung?

Anpassung zielt darauf ab, auf bereits erfolgte und zukünftige Folgen des Klimawandels vorausschauend zu reagieren und Maßnahmen zu setzen, um Schäden zu vermeiden sowie sich ergebende Chancen zu nutzen. Für die Anpassung steht eine breite Palette von Möglichkeiten zur Verfügung: etwa „softe“ und „smarte“ Maßnahmen, die v. a. auf Bewusstseinsbildung oder Wissenstransfer setzen, „grüne“ Maßnahmen, wie z. B. die Renaturierung eines Gewässers oder Schaffung von zusätzlichen Grünräumen, „graue“ Maßnahmen, wie z. B. technische Hangstabilisierungen oder technischer Hochwasserschutz.

Was verstehen wir unter guter Anpassung?

Eine gute Anpassungspraxis geht mit den Zielen einer Nachhaltigen Entwicklung und mit Klimaschutz Hand in Hand. Sie steht für wirkungsvolle, nachhaltige, sozial ausgewogene und effiziente Anpassung, die idealerweise weitere positive Effekte auf andere Bereiche mit sich bringt und Synergien bestmöglich nutzt. Gute Anpassung muss somit die Betroffenheiten und Klimarisiken wirksam reduzieren und sich nicht negativ auf andere Bereiche und Regionen auswirken (z.B. Verlagerung des Hochwasserrisikos in Gemeinden flussabwärts, Einsatz von bewässerungsintensiven Arten in Gebieten, die zunehmend von Trockenheit betroffen sind, Schaffung von Erholungsraum im urbanen Umfeld ohne Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln).

Anpassungsmaßnahmen müssen daher gut durchdacht, geplant und umgesetzt werden und die jeweilige spezifische Situation und Ausgangslage berücksichtigen. Um dies zu erreichen steht eine Reihe von Kriterien auf der Website des BMK zur Verfügung: Anpassung an die Folgen des Klimawandels – aber richtig!

Was verstehen wir unter Fehlanpassung?

Als Fehlanpassung werden Maßnahmen bezeichnet, die vorwiegend reaktiv gesetzt werden, nur kurzfristig wirksam sind, d.h. die Folgen des Klimawandels nicht langfristig reduzieren. Auch Maßnahmen, die sich negativ auf andere Bereiche wie den Klimaschutz oder den Schutz der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen auswirken sowie die Gefahr in andere Regionen bzw. auf andere Bevölkerungsgruppen verlagern, sind Fehlanpassung. Beispiele dafür sind der Einsatz von Klimaanlagen zur Bewältigung von Hitze oder die Pflanzung von fremdländischen trockenheitstoleranten Arten, die einheimische Arten verdrängen, bzw. das Gleichgewicht von Ökosystemen stören können.

Der Weltklimarat definiert Fehlanpassung folgendermaßen: Fehlanpassung kann die Verwundbarkeit anderer Menschen, Regionen oder Sektoren gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels erhöhen, negative (Neben-)Wirkungen für andere Bereiche nach sich ziehen, dem Klima- oder Biodiversitätsschutz entgegenwirken, schwer korrigierbar bzw. nachsteuerbar, oder unwirksam sein.

Warum braucht es gute Anpassung statt Fehlanpassung?

Bei der Planung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen treten Interaktionen auf, die andere Bereiche sowohl im positiven als auch im negativen Sinne betreffen können. Der Nutzen in einem Bereich kann zu unerwünschten Folgen in einem anderen führen, wenn Anpassungsmaßnahmen im Zuge der Planung und Umsetzung nur aus sektoraler Sichtweise betrachtet werden.

Bereits heute ist die Planung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen mit teils teils beträchtlichen Kosten verbunden. Diese werden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten steigen. Ohne ausreichende Vorkehrungen Fehlanpassung zu vermeiden, besteht die Gefahr, Maßnahmen zu unterstützen, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch und für verschiedene gesellschaftliche Gruppen bzw. Systeme schädlich und schwer korrigierbar sind. Es wird daher immer wichtiger, zusätzliche (Nachfolge)Kosten durch eine unzureichende oder „schlechte“ Anpassung möglichst auszuschließen. Auch eine übermäßige Belastung einzelner Gruppen, negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen sowie auf den Klimaschutz sind zu vermeiden, um eine klimafitte Zukunft für uns alle zu ermöglichen. Maßnahmen müssen bereits heute in der Form konzipiert und umgesetzt werden, dass sie – auf Basis des derzeitigen Wissens – möglichst robust auf die klimatischen Bedingungen in 30, 50 oder mehr Jahren vorbereitet sind.

Werden Maßnahmen und Projekte im Sinne der guten Anpassungspraxis durchdacht und umgesetzt, kann ein Mehrwert über die eigentliche Maßnahme hinaus entstehen und Synergien bestmöglich genutzt werden.

Wie nehme ich am Staatspreis für Anpassung an den Klimawandel teil?

Die Einreichung erfolgt unter Nutzung des Einreichformulars. Die eingereichten Beiträge bestehen aus einer kurzen Beschreibung sowie eindeutiger Angaben zum Ort (Stadt/Gemeinde/Bundesland), der Kategorie sowie zum Datum/Zeitraum der Umsetzung. Es sollte begründet werden, warum gerade dieses Projekt / diese Maßnahme auszeichnungswürdig ist.
Weiters können 1-3 aussagekräftige Projektfotos beigelegt werden. Auch weiterführende Dokumente wie z.B. Publikationen, Artikel oder Folder können der Einreichung beigelegt werden. Insgesamt können maximal fünf Anlagen (inklusive Fotos) hochgeladen werden. Folgende Formate sind für den Upload zugelassen:

–          Dokumente, Publikationen, Folder u.ä. im PDF-Format

–          Grafiken und Fotos: JPG, JPEG

Die hochgeladenen Dateien dürfen eine Größe von 10 MB nicht überschreiten.

Kann ich auch in mehreren Kategorien teilnehmen?

Ja, jede/r Teilnehmende kann sich mit einem Beitrag je Kategorie bewerben.

Die Kategorien lauten:

–          Hochwasser/Starkregen in Gemeinden

–          Trockenheit in Gemeinden

–          Hitze in Gemeinden

–          Sonderkategorie: Forschung

Mein Projekt / meine Maßnahme wurde schon vor Jahren umgesetzt, kann ich trotzdem teilnehmen?

Es sind alle Maßnahmen oder Projekte erlaubt, die innerhalb von Österreich in Gemeinden nach dem 31.12.2018 umgesetzt oder dauerhaft implementiert wurden.

Einreichungen in der Sonderkategorie Forschung sind für abgeschlossene Forschungsprojekte möglich, deren Abschluss nach dem 31.12.2020 erfolgt ist.

Wer darf einreichen?

Die Teilnahmeberechtigung hängt von den unterschiedlichen Kategorien ab.

Bei Kategorie 1 – 3 gilt: Teilnahmeberechtigt sind Gemeinden und Städte, kommunale Einrichtungen, private und kommunale Unternehmen; NGOs sowie Verbände und Vereine mit Sitz in Österreich.

In der Sonderkategorie Forschung sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen als auch Mitarbeiter:innen von universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände, Organisationen und Institutionen teilnahmeberechtigt.

Projekte sollten von jener Organisationseinheit, die für die Umsetzung verantwortlich war, eingereicht werden, oder es sollte eine Zustimmung zur Einreichung der Projektverantwortlichen vorliegen.

Fallen Kosten für die Einreichung an?

Nein, die Teilnahme ist kostenlos.

Was gibt es zu gewinnen?

Neben einer Auszeichnungsurkunde gibt es in jeder Kategorie folgende Geldpreise zu gewinnen:

–          5.000 Euro für den Erstplatzierten

–          3.000 Euro für den Zweitplatzierten

–          1.000 Euro für den Drittplatzierten

Wann werden die Gewinner:innen verständigt?

Kategorie 1-3: Eine Fachjury nominiert für jede Kategorie fünf Maßnahmen / Projekte, die in weiterer Folge einer Online-Stimmabgabe unterzogen wird. Diese wird vom 2.9. bis 30.9.2024 möglich sein. Die nominierten Teilnehmenden werden nach der Entscheidung durch die Jury bis zum 19.08.2024 (14 Tage vor dem Start der Online-Stimmabgabe) von den Veranstaltern schriftlich informiert und in weiterer Folge zur Preisverleihung am 16. Oktober 2024 in Wien eingeladen. Die allgemeine Bekanntgabe der Nominierungen erfolgt mit Start der Online-Stimmabgabe. Die Bekanntgabe der Preisträger:innen erfolgt im Rahmen der Preisverleihung.

Sonderkategorie Forschung: Für die Sonderkategorie Forschung erfolgt keine Online-Stimmabgabe. Die Entscheidung erfolgt in dieser Kategorie durch die Jury. Die Preisträger:innen (Plätze 1-3) in dieser Kategorie werden bis 30.08.2024 (per E-Mail) informiert und zur Preisverleihung eingeladen.

Die Bekanntgabe der Gewinner:innen erfolgt im Rahmen der Preisverleihung.

Wie erfolgt die Preisvergabe?

Bei einer festlichen Preisverleihung am 16.10.2024 in Wien werden die herausragenden Maßnahmen und Projekte in sämtlichen Kategorien feierlich ausgezeichnet.