Wer kann einreichen?

Die Teilnahmeberechtigung hängt von den unterschiedlichen Kategorien ab.

Kategorien 1-3:

Teilnahmeberechtigt sind Gemeinden und Städte, kommunale Einrichtungen, private und kommunale Unternehmen; NGOs sowie Verbände und Vereine mit Sitz in Österreich.

Sonderkategorie Forschung:

Teilnahmeberechtigt sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen als auch Mitarbeiter:innen von universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände, Organisationen und Institutionen.

Projekte sollten von jener Organisationseinheit, die für die Umsetzung verantwortlich war, eingereicht werden bzw. sollte eine Zustimmung zur Einreichung der Projektverantwortlichen vorliegen.