Wer kann einreichen?
Die Teilnahmeberechtigung hängt von den unterschiedlichen Kategorien ab.
Kategorie 1 und 2:
Teilnahmeberechtigt sind Gemeinden und Städte, kommunale Einrichtungen, private und kommunale Unternehmen; NGOs sowie Verbände und Vereine mit Sitz in Österreich.
Kategorie 3:
Teilnahmeberechtigt sind kommunale und private Unternehmen mit Sitz in Österreich. Ein-Personen-Unternehmen (EPU) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Kategorie 4 – Forschung / Innovative Tools & Methoden:
Teilnahmeberechtigt sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen als auch Mitarbeiter:innen von universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Verbände, Organisationen und Institutionen. Weiters sind Gemeinden, Städte und kommunale Einrichtungen, die Eigenforschung bzw. die Entwicklung von Tools und Methoden betreiben, an der Teilnahme berechtigt.
Projekte sollten von jener Organisationseinheit, die für die Umsetzung verantwortlich war, eingereicht werden. Erfolgt die Einreichung nicht durch den Projektverantwortlichen bzw. Projektleitung, ist dessen Zustimmung einzuholen.