Kategorie 3 – Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Unternehmen

Maßnahmen zur Reduktion bzw. Verhinderung von negativen Klimawandelfolgen in Unternehmen am Standort

Unternehmen und Betriebe stehen vor der Herausforderung, sich gleich auf mehreren Ebenen auf die Folgen des Klimawandels wie zunehmende Hitze, Wasserknappheit und Extremwetterereignisse vorbereiten zu müssen: Hierzu zählen die Aufrechterhaltung der Produktion/Dienstleistung, Verfügbarkeit von Rohstoffen und Vorprodukten, regulative Vorgaben etc. Durch proaktive Maßnahmen können Betriebe ihre Widerstandsfähigkeit stärken, Risiken reduzieren und gleichzeitig neue Chancen und Potentiale erschließen.

Im Rahmen des Österreichischen Staatspreises für Klimawandelanpassung werden Maßnahmen ausgezeichnet, welche dem Schutz des Betriebsstandortes sowie der Belegschaft dienen und die Aufrechterhaltung der Produktion vor Ort sicherstellen. Zum Vertrieb vorgesehene Produkte und Dienstleistungen zur Klimawandelanpassung werden im Rahmen des Staatspreises nicht ausgezeichnet.

Haben Sie in Ihrem Betrieb Maßnahmen im Sinne der guten Anpassung umgesetzt, die Risiken verringern oder die betriebliche Infrastruktur, Abläufe und Mitarbeitende schützen und dabei über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen?

Beispiele:

  • Installation von Beschattungssystemen, Dach- oder Fassadenbegrünungen oder sonstigen natürlichen passiven Kühlsystemen zur Hitzeminderung in Produktions- oder Bürogebäuden,
  • Einsatz klimaresilienter Baustoffe und innovativer Bauweisen bei Neubauten und Sanierungen,
  • Wassersparmaßnahmen und Recycling von Prozesswasser zur Prävention von Trockenheit und Wasserknappheit im Betrieb bzw. in der regionalen Wasserversorgung,
  • Schaffung versickerungsfähiger Flächen am Betriebsgelände einschließlich Dach- und Parkflächen sowie Begrünung des Betriebsgeländes zur Verbesserung des Mikroklimas,
  • Anpassung der Lagerhaltung an veränderte klimatische Bedingungen,
  • Sicherstellung bzw. Schutz technischer Einrichtungen und kritischer Infrastrukturen im Betrieb einschließlich seiner Erreichbarkeit bzw. Anbindung (z.B. Verkehrs- und Energieinfrastruktur),
  • Anpassung der Arbeitszeitmodelle, Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe an vermehrte Hitzeperioden,
  • Strategien und Leitfäden für Extremwetterereignisse, inklusive Notfallplänen und Schulungen zum Schutz der Mitarbeitenden und Aufrechterhaltung der Produktion/Dienstleistung.