Teilnahmebedingungen

Die Auszeichnung „Österreichischer Staatspreis für Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ soll jene Akteur:innen würdigen, die erfolgreiche Maßnahmen und Projekte zur guten Anpassung an den Klimawandel umgesetzt haben. Der Wettbewerb holt besonders vorbildliche Anpassungsmaßnahmen und -projekte vor den Vorhang und stellt so anhand von Positivbeispielen einen Anreiz für andere Akteur:innen, selbst aktiv Maßnahmen oder Projekte zur Klimawandelpassung voranzutreiben. Der Schwerpunkt der Ausschreibung im Jahr 2024 liegt in der Klimawandelanpassung in Gemeinden.

 

1. Veranstalter

Veranstalter des „Österreichischen Staatspreises für Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ sind das

·        Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), Radetzkystraße 2, 1030 Wien, Österreich in Kooperation mit

·        Klima- und Energiefonds, Leopold-Ungar-Platz 2 / Stiege 1 / 4.OG / Top 142, 1190 Wien

Der Wettbewerb wird von der Umweltbundesamt GmbH, 1090 Wien, fachlich begleitet.

 

2. Was kann eingereicht werden?

Eingereicht werden können Maßnahmen oder Projekte , die einen nachhaltigen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten. Gesucht sind dabei Maßnahmen oder Projekte, die sich an der Guten Praxis der Anpassung orientieren und nicht zur Fehlanpassung führen. Ausgeschlossen sind Maßnahmen und Projekte, die offensichtlich den Zielen des Klimaschutzes entgegenwirken, die Umweltqualität und Ökosystemleistungen beeinträchtigen, sich negativ auf die Biodiversität auswirken oder die soziale Gerechtigkeit und Lebensqualität verschlechtern.

Für den Wettbewerb im Jahr 2024 sind folgende drei Kategorien sowie eine Sonderkategorie ausgeschrieben:

Kategorie 1:
Hochwasser/Starkregen in Gemeinden

Kategorie 2:
Trockenheit in Gemeinden

Kategorie 3:
Hitze in Gemeinden

Sonderkategorie Forschung:
Anwendungsorientierte Forschung mit Praxisrelevanz für die Umsetzung von Klimawandelanpassung in Gemeinden

Berücksichtigt werden all jene Maßnahmen oder Projekte, die innerhalb von Österreich in Gemeinden nach dem 31.12.2018 umgesetzt oder dauerhaft implementiert wurden. Sie sollten von jener Organisationseinheit eingereicht werden, die maßgeblich für die Umsetzung verantwortlich war, andernfalls sollte eine Zustimmung zur Einreichung seitens der Projektverantwortlichen vorliegen.

Einreichungen in der Sonderkategorie Forschung sind für Projekte möglich, deren Abschluss nach dem 31.12.2020 erfolgt ist.

Alle Teilnehmenden können sich mit einem Beitrag je Kategorie bewerben. Ein Teilnehmender /eine Teilnehmende kann auch in mehreren Kategorien einen Beitrag einreichen.

 

3. Wer kann einreichen?

Kategorie 1 – 3:
Teilnahmeberechtigt sind Gemeinden und Städte, kommunale Einrichtungen, private und kommunale Unternehmen; NGOs sowie Verbände und Vereine mit Sitz in Österreich.

Sonderkategorie Forschung:
In der Sonderkategorie Forschung sind sowohl Forschungseinrichtungen als auch Mitarbeiter:innen von universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, forschungsnahe Organisationen und alle Einrichtungen, die als Konsortialpartner in Forschungsprojekten beteiligt waren, teilnahmeberechtigt.

 

4. Kosten der Teilnahme

Die Teilnahme ist kostenlos.


5. Einreichung der Beiträge

Beiträge können im Zeitraum von 22. April 2024  bis 3. Juni 2024, 12:00 Uhr eingereicht werden. Die Einreichformulare stehen auf der Webseite www.staatspreis-anpassung.at zum Download bereit. Das befüllte Formular ist online hochzuladen. Neben einer Kurzbeschreibung sind weiterführende Informationen zu der Maßnahme / dem Projekt in vier Bewertungskriterien bekannt zu geben.

Der Einreichung sind außerdem 1-3 aussagekräftige Projektfotos oder –Grafiken beizulegen. Auch weiterführende Dokumente wie z.B. Artikel oder Folder können der Einreichung beigelegt werden, sind aber nicht unmittelbar für die Bewertung relevant. Folgende Formate sind für den Upload zugelassen:

–          Dokumente, Publikationen, Folder u.ä.: PDF, JPG,JPEG

–          Grafiken und Fotos: JPG, JPEG

Bei Bedarf werden etwaige zusätzliche Informationen zur Einreichung (zusätzliche Unterlagen, umfangreichere Dokumentationen etc.) nachgefordert.

 

6. Bewertung und Nominierung der Beiträge

Nach erfolgter Einreichung werden die Beiträge durch die Umweltbundesamt GmbH hinsichtlich formaler Kriterien (Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit) und fachlicher Relevanz für die Anpassung vorgeprüft und einer Fachjury für die weitere Bewertung übermittelt.

Kategorie 1 – 3:
Die Fachjury beurteilt die eingereichten Maßnahmen und Projekte anhand der Kriterien

–        Wirksamkeit und Wechselwirkungen,

–        Übertragbarkeit und Innovation,

–        Umsetzung und Akzeptanz und

–        Flexibilität und Robustheit.

In weiterer Folge nominiert die Jury je Kategorie jeweils bis zu fünf Beiträge, die im Zeitraum von 02.09. bis 30.09.2024 einer Online-Stimmabgabe unterzogen werden. Für die finale Reihung werden die Ergebnisse der Fachjury und der Online-Stimmabgabe zu jeweils 50% gewertet.

Sonderkategorie Forschung:
Für die Sonderkategorie Forschung erfolgt keine Online-Stimmabgabe. Die Entscheidung erfolgt in dieser Kategorie durch die Jury anhand der Bewertungskriterien:

–        Innovationsgrad und Übertragbarkeit

–        Praktische Relevanz und Anwendbarkeit

–        Berücksichtigung sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte

 

7. Information der nominierten Teilnehmenden

Kategorie 1 – 3:
Die nominierten Teilnehmenden werden nach der Entscheidung durch die Jury bis zum 19.08.2024 (14 Tage vor dem Start der Online-Stimmabgabe) von den Veranstaltern schriftlich informiert und in weiterer Folge zur Preisverleihung am 16. Oktober 2024 in Wien eingeladen. Die allgemeine Bekanntgabe der Nominierungen erfolgt mit Start der Online-Stimmabgabe. Die Bekanntgabe der Preisträger:innen erfolgt im Rahmen der Preisverleihung.

Sonderkategorie Forschung:
Für die Sonderkategorie Forschung erfolgt keine Online-Stimmabgabe. Die Entscheidung erfolgt in dieser Kategorie durch die Jury. Die Preisträger:innen (Plätze 1-3) in dieser Kategorie werden bis 30.08.2024 (per E-Mail) informiert und zur Preisverleihung eingeladen.

 

8. Preise und Preisverleihung

Neben der Überreichung einer Auszeichnungsurkunde ist ein Geldpreis für die jeweils drei erfolgreichsten Projekte innerhalb einer Kategorie bzw. der Sonderkategorie Forschung vorgesehen:

–        5.000 Euro für den 1. Preis (Hauptpreis einer Kategorie)

–        3.000 Euro für den 2. Preis einer Kategorie

–        1.000 Euro für den 3. Preis einer Kategorie

Die Preisverleihung findet im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung am 16. Oktober 2024 in Wien statt.

 

9. Verantwortlichkeit der Teilnehmenden

Für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Angabe von persönlichen Daten erforderlich. Bei der Einreichung müssen jedenfalls Institution, Vorname und Name einer Ansprechperson, postalische Anschrift, sowie E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer für Rückfragen angegeben werden. Die Teilnehmenden versichern, dass die gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer wahrheitsgemäß und richtig sind. Teilnehmende, die unrichtige Informationen angeben, können nicht berücksichtigt werden.

 

10. Verarbeitung personenbezogener Daten

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Abwicklung des Staatspreises für Anpassung an die Folgen des Klimawandels der Name, die Anschrift, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer der einreichenden Person gespeichert werden. Die bereitgestellten Daten sind zur Abwicklung des Preises (Sichtung & Bewertung der Einreichunterlagen, Kontaktaufnahme zur Einreichung, Einladung zur Preisverleihung, sowie Weiterleitung an die Jury) erforderlich. Für die Datenverarbeitung werden Auftragsverarbeitende herangezogen.

Teilnehmende sind damit einverstanden, dass im Falle einer Auszeichnung die Institution und der Namen der Ansprechperson auf der Webseite www.staatspreis-anpassung.at, in Print- und in Online-Medien veröffentlicht wird. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an sonstige Dritte weitergegeben.

Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung zur Datenspeicherung und Datennutzung jederzeit zu widerrufen. Mit einem Widerruf der Datennutzung kann auch die Einreichung verfallen. Um eine Bearbeitung oder Löschung Ihrer Daten zu veranlassen, kontaktieren Sie uns unter info@staatspreis-anpassung.at.

 

11. Nutzungsrechte eingereichter Beiträge und Unterlagen

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin räumt den Veranstaltern, den Partnern (z.B. Umweltbundesamt GmbH) oder autorisierten Dritten (z. B. Fotografen) das unwiderrufliche, aber nicht ausschließliche Recht ein, die hochgeladenen Beiträge und die darin enthaltenen urheberrechtlichen Werke, wie Texte, Fotos etc. unentgeltlich und ohne räumliche oder zeitliche Beschränkung im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb für alle Nutzungsarten (insbesondere Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder Wiedergabe, redaktionelle Berichterstattung, Ausstellung, Nutzung in sozialen Medien, Bearbeitung, Übertragung an Dritte, z.B. technische Dienstleister) zu verwenden.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat sicherzustellen, dass ihm/ihr hinsichtlich der Inhalte die notwendigen Nutzungsrechte für die Teilnahme an diesem Wettbewerb zustehen und deren Nutzung im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritter verstößt.

Soweit Personen auf Fotografien abgebildet sind, sichert der Teilnehmer/die Teilnehmerin zu, dass diese (bzw. ihre gesetzlichen Vertreter) ihre Einwilligung zur Anfertigung, Veröffentlichung und Verarbeitung von Bildmaterial erklärt haben. Gleiches gilt für Abbildungen von urheberrechtlich geschützten Werken, insbesondere Werken der Baukunst. In diesen Fällen sichert der Teilnehmende zu, dass der jeweilige Rechteinhaber/die jeweilige Rechteinhaberin an dem Werk, mit der Abbildung und der konkreten Verwendung des Werks einverstanden ist.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin stimmt zu, dass im Rahmen der Preisverleihung Fotoaufnahmen angefertigt werden, die seine Person zu Gänze oder im Ausschnitt zeigen und auf denen er/sie erkennbar ist und stimmt dem ausdrücklich zu. Weiters stimmt er/sie unwiderruflich zu, dass diese Fotos durch die Veranstalter unbefristet und räumlich (national und international) uneingeschränkt im Rahmen der Ressortzuständigkeiten und der Wirkungsbereiche der Veranstalter genutzt werden. Die Zustimmung gilt für alle Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken, elektronische Medien und Printmedien.

Das geistige Eigentum der eingereichten Beiträge verbleibt bei den einreichenden Personen.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb „Österreichischer Staatspreis für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen an.

 

11. Widerrufsrecht

Alle Teilnehmenden können ihre erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen und somit von der Teilnahme am Wettbewerb zurückzutreten. Der Widerruf ist schriftlich an info@staatspreis-anpassung.at zu richten.

 

12. Rechtsweg

Mit dem Versenden der Bewerbung verpflichtet sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin dazu, den Rechtsweg auszuschließen und erkennt an, dass die Juryentscheidung und die Online-Stimmabgabe endgültig sind.

Der Wettbewerb unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters in Wien zuständig.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb abzubrechen. Dies gilt insbesondere, wenn der Wettbewerb nicht planmäßig ablaufen kann, so etwa beim Auftreten von Computerviren, bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus anderen technischen und/oder aus rechtlichen Gründen, dies gilt auch bei Manipulationen oder Manipulationsversuchen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung verhindern.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wien, 22.04.2024